TechniSat TECHNIVOLT 101 eMobility Ladestation / Wallbox Typ 2 Mode 3 16A 11kW RFID mit Ladekabel (förderfähig)

Produktinformationen "TechniSat TECHNIVOLT 101 eMobility Ladestation / Wallbox Typ 2 Mode 3 16A 11kW RFID mit Ladekabel (förderfähig)"
Überblick

  • Mit fest verbundenem Ladekabel Typ 2
  • IP54 Wetterfest
  • 11 kW Ladeleistung

Beschreibung

  • 11 kW Ladestation mit fest verbundenem Ladekabel nach IEC 62196-2 Typ 2.

Eigenschaften

  • Ladebetriebsart Mode 3 gemäß IEC 61851
  • Pro Phase 16 A Ladestrom, auch einphasiges Laden möglich
  • Maximaler Ladestrom: 16 A je Phase
  • Kabelaufhängung integriert
  • DC-Fehlerstromerkennung 6 mA integriert
  • RFID-Funktion zur Freischaltung der Ladevorgänge
  • Nennspannung: 230/400 V
  • Nennstrom: 16 A, 3-phasig
  • Nennfrequenz: 50/60 Hz
  • Leistungsaufnahme Standby: 3,5 W
  • Netzzuleitung: 5 x 4 mm² (50 m), Ø 15 - 21 mm
  • Ladebetriebsart: Mode 3, IEC61851-1
  • Ladeanschluss: Fest verbundenes Ladekabel 5 m mit Typ 2 Stecker, IEC-62196-2
  • Ausgangsspannung: 230/400 V
  • Datenschnittstelle: RS485 Modbus
  • Gehäusematerial: Kunststoff, flammfest
  • Stoßfestigkeit: IK10
  • RFID: ISO-14443A/B und ISO-15693.




Technische Daten

  • Kategorie:     eMobility Ladestation
  • Authorisierung:     RFID
  • Ladestecker:     Typ 2
  • Lademodus:     Mode 3
  • Ladestrom:     16 A
  • Ladeleistung:     11 kW
  • Nennspannung:     230 + 400 V
  • Kabellänge:     5.00 m
  • Schutzart:     IK10 + IP54
  • Breite:     215 mm
  • Höhe:     460 mm
  • Länge (Tiefe):     135 mm
  • Produkt-Art:     eMobility Ladestation
  • Gewicht:     6.4 kg


Sichern Sie sich jetzt 900,- Euro Zuschuss beim Kauf einer Ladestation für Elektroautos!


Ab dem 24.11.2020 können Sie bei den KfW den Zuschuss vor Kauf einer Wallbox beantragen.


Hier die wichtigsten Infos und Voraussetzungen für Sie im Überblick:

  •     Sie erhalten einen Zuschuss von 900,- Euro pro Ladepunkt.
  •     Der Zuschuss gilt nur für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden.
  •     Der Zuschuss gilt nur für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie für Mieter und Vermieter.
  •     Zu den geförderten Kosten gehören:
  •         Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung. Sie können auch ein Gerät mit stärkerer Ladeleistung kaufen. Die Leistung muss dann von Ihrem Elektrobetrieb auf 11 kW eingestellt werden. Eine intelligent gesteuerte Ladestation kann mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren – zum Beispiel, um die Ladeleistung zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben.
  •         Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten.
  •     Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.


WICHTIG: Die Förderung muss VOR dem Kauf der Ladestation beantragt werden! Ein nachträgliches Einreichen ist leider nicht möglich!


Den Antrag finden Sie auf der Website der KfW.

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